Die sichere und adäquate Verwaltung eines Fuhrparks ergibt sich aus dem Fuhrparkrecht. Erforderlich ist insbesondere eine regelmäßige Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung in die Fahrzeuge. Zweck ist, insgesamt eine höhere Sicherheit zu gewährleisten. Auch wichtig ist, Rechtsverstöße zu dokumentieren, hier ist das Strafzettelmanagement zu nennen. LapID ist ein Programm, dass die Nutzung der Fahrzeuge durch die Fahrer und die Fahrten managt. Die Anforderungen an den Fahrer, ein korrekter Umgang mit dem Fahrzeug, wird durch regelmäßige Kontrollen und Unterweisungen sichergestellt.
Eine Voraussetzung, die nützlich und rechtlich gefordert ist, ist eine regelmäßige Unterweisung der Fahrer in ihre Dienstfahrzeuge. Einmal jährlich steht die Einweisung in die Fahrzeuge an, bei Bedarf müssen zusätzliche Unterweisungen erfolgen. Diese werden nach UVV gefordert, die Unfallverhütungsvorschriften. Dieses sind verbindliche Pflichten, die gewährleisten, dass der Arbeiter seine Tätigkeit sicher ausführen kann. Sie werden gefordert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Fahrer werden internetgestützt in die Bedienung der Fahrzeuge eingewiesen. Es folgt eine Prüfung, um sicherzugehen, dass der Fahrer die gelernten Inhalte auch verinnerlicht hat. Das Programm LapID übernimmt die Kontrolle und sorgt für die termingerechte Einhaltung der Einweisungen und Tests. Sollte der Arbeitgeber die Einhaltung der Unterweisungen und Test nicht ausführen oder nicht nachweisen, drohen Bußgelder oder auch eine Einschränkung des Versicherungsschutzes.
Unterweisung in Präsenzveranstaltung oder LapID
Der Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten, um die Mitarbeiter rechtssicher zu unterweisen. Die herkömmliche Methode ist die Unterweisung im Rahmen eine Präsenzveranstaltung. Das erfordert die Bereitstellung von Schulungsräumen und die Bezahlung eines Referenten. Die Inhalte der Veranstaltung müssen in Papierform dokumentiert werden. Dieser Weg ist also mit hohen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden. Das LapID-System bietet dazu eine Alternativ, die den größten Problemen der Präsenzveranstaltung entgegensteht. Es handelt sich um eine Durchführung der Unterweisung auf Grundlage von E-Learning. Diese sind unabhängig von Ort und Zeit und es wird lediglich ein PC benötigt, der über Internetzugang verfügt. Die Dokumentation erfolgt digital. Der Fuhrparkleiter wird nur informiert, wenn die Unterweisungen gescheitert sind oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Das schont die Ressourcen der Fuhrparkleitung und entlastet ihn.
Die Unterweisung in Form von E-Learning erfolgt durch das LapID Fahrerportal. Das Programm ist selbsterklärend und intuitiv zu bedienen. Das LapID Programm ist mit allen PCs kompatibel und nutzt die gängigen Browser. Es muss nicht in einem Durchgang absolviert werden und kann in mehreren Sessions erarbeitet werden. Die Unterweisung ist in verschiedenen Sprachen möglich, in Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch. Das LapID Fahrerportal ist in Deutsch und Englisch verfügbar. Die Benachrichtigung, dass eine Unterweisung ansteht, erhält der Fahrer per E-Mail und SMS. Wichtig ist außerdem, dass es für Fuhrparkleiter und Geschäftsführung eine umfangreiche Möglichkeit gib, das Fahrzeugmanagement zu überwachen. Hierfür steht Ihnen das LapID Kundensystem zur Verfügung. Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung nach UVV lassen sich damit kontrollieren und es besteht eine Überwachung der Einhaltung und Management der Termine. Dieses System ist von überall und zu jeder Zeit verfügbar.
Prüfung des Fuhrparks
Bei der Fahrzeugprüfung geht es um die Sicherheit und Tauglichkeit der überlassenden Fahrzeuge. Eine Sichtkontrolle ist i. d. R. zweimal pro Jahr gefordert, eine Fahrzeugprüfung durch Sachkundige Personen muss einmal pro Jahr erfolgen.
Führerscheinprüfung
Die Führerscheinprüfung und damit die Fahrerlaubnis der Fahrzeugnutzer erfolgt zweimal pro Jahr. Die Führerscheinkontrolle ist eine besonders wichtige und geforderte Pflicht an das Unternehmen. Wird sie nicht rechtswirksam durchgeführt, kann das Konsequenzen geben wie ein Verlust des Versicherungsschutzes oder Geld- und sogar Haftstrafen. Wenn keine korrekte Führerscheinprüfung erfolgt, und eine Überlassung eine Person ohne Fahrerlaubnis geschieht, haftet die Geschäftsführung bzw. das Fuhrparkmanagement grundsätzlich persönlich für Schäden, die bei der Nutzung entstehen. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Es kann nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 StVG Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen nach sich ziehen. Auch zivilrechtlich ergeben sich Nachteile, sollte die Führerscheinkontrolle nicht sachgemäß erfolgen. Es kann nach § 28 Abs. 2 VVG; § 2 b AKB Einschränkungen der Kasko-Versicherung geben, zusätzlich Regress-Ansprüche in Höhe von 5.000 € durch die Haftpflichtversicherung. Es ist also von höchster Wichtigkeit, ein System zu nutzen, was rechtlich den Anforderungen entspricht. Anderenfalls kann eine Haftung der Geschäftsführung nach § 130 OWiG geltend gemacht und der Geschäftsführung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1 Mio. € verhängt werden.

Datenschutz
Ein sensibles Thema bei der elektronischen Überwachung der Fahrer und den Anforderungen an sie ist die Einhaltung des Datenschutzes. Dieser wird im Sinne der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung, von uns gewährleistet. Wir bedienen uns dabei den Kenntnissen eines Spezialisten im Bereich Datenschutz, der Sercorvo AG, um den Schutz der persönlichen Daten zu gewährleisten. Auch ein Test unseres Systems nach den Richtlinien des TÜV garantiert ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit den vielschichtigen und sensiblen Daten.
Fuhrparkrecht
Weiter oben wurde bereits das Fuhrparkrecht erwähnt. Das setzt sich zusammen aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Straßenverkehrsgesetz, das Fahrerlaubnisrecht, dem Arbeitsrecht und den Grundlagen des Arbeitsschutzes. Zentrale Rechtsvorschriften ergeben sich aus der Hafterhaltung. Diese gibt Vorschriften vor, die Regeln, wie die Überlassung der Fahrzeuge an die Fahrer rechtlich einzuordnen ist. Eine grundlegende Rechtsvorschrift dabei ist der § 7 StVG Abs. 3 Satz 1: „Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.“
Von der Halterhaftung betroffen sind Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge nutzen lassen, die im Eigentum der Firma stehen. Diese Vorschrift erstreckt sich sowohl auf fest zugewiesene Dienstfahrzeuge sowie auf von mehreren Fahrern genutzte Poolfahrzeuge. Durch die Delegation der Halterpflichten auf andere Personen kann auch die Halterhaftung abgegeben werden. Durch die durchgängige Nachverfolgung Ihrer Container (Ladungsträger) schaffen Sie gleichzeitig einen Diebstahlschutz, oder lassen sich aufkommende, unzulässige Ereignisse sofort feststellen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Zum einen kann durch das Tracking-System ein Alarm ausgelöst werden, zum anderen kann eine abgebrochene oder auch umgeänderte Route sofort erkannt und im Gefahrenfall polizeiliche Hilfe hinzugenommen werden.
Die Delegation ist dabei nur dann rechtlich wirksam, wenn die beschäftigte Person fachlich und persönlich für die Überwachung der Halterpflichten geeignet ist. Ist dies nicht der Fall, verbleibt die Haftung bei der verantwortlichen Unternehmensführung. Es können erhebliche Haftungen des zuständigen Fuhrparkmanagers entstehen, und auch ein Fuhrparkleiter ist trotz aller Sorgfalt nicht von Fehlern in dem Management des Fuhrparks gesichert. Hierfür gibt es die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den finanziellen Aufwand von Schäden übernimmt. Das Wissen über das Fuhrparkrecht lässt sich auf dieser Seite aneignen, darüber hinaus gibt es Blogs, den Erfahrungsaustausch mit anderen Fuhrparkmanagern und auch Seminare zum Fuhrparkrecht und Fuhrparkmanagement werden angeboten.
Unterweisung der Fahrer
Neben der Führerscheinkontrolle ist die zweite wichtige Aufgabe für die Geschäftsführung oder den Fuhrparkmanager des Betriebs die Fahrerunterweisung nach UVV. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind Inhalte der Umgang mit Gefahren, z. B. Sicherung der Ladung oder Verhalten bei einem Unfall. Die Schulungen erfolgen gem. DGUV Vorschrift 1 vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs und muss jährlich wiederholt werden. Es dürfen nur Dienstwagen überlassen werden, wenn der Nutzer befähigt und unterwiesen ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, drohen verschieden Konsequenzen, Einschränkung der Unfallversicherung, Bußgelder bis zu 10.000 € und sogar bis zu 1 Million € bei Auswahl- und Aufsichtsverschulden.
Bei nicht Durchführung der Unterweisung handelt der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig, es kann nach § 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV im Sinne des § 25 ArbSchG eine Geldbuße von bis zu 5.000 € zu zahlen sein, nah § 9 Abs. 1 SGB VII. sogar bis zu 10.000 €. Die Zahlungen sind von der Geschäftsführung zu begleichen oder die nach § 13 ArbSchG beauftragte Person, i. d. R. der Fuhrparkmanager. Die Nutzung von LapID ist damit besonders wichtig, weil es um hohe Geldsummen und viel Bürokratie, Arbeitsaufwand und Rechtssicherheit geht, dabei kann das System eine wichtige Aufgabe erfüllen.

Das sagen Kunden über GPS WATCH
Peter AschoffApril 5, 2026. Im Februar habe ich mein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausstatten lassen. Das Team war sehr freundlich, kompetent und hat sich viel Zeit genommen, um meine Fragen zu beantworten. Der Einbau ging reibungslos vonstatten und mir wurde alles detailgetreu erklärt. Auch war es gar kein Problem, dass ich das Fahrzeug erst nach der regulären Öffnungszeit abgeholt habe. Bei Herrn Bastian Schössow und seinem Team fühlt man sich von Anfang an sehr gut aufgehoben. Ich kann die Firma GPS-Watch GmbH uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank und bis zum nächstenmal. Ibrahim Al HalabiMärz 30, 2026. Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit GPS Watch. Besonders hervorheben möchte ich die kompetente und freundliche Beratung durch Herrn Bastian Schössow. Das Gespräch war nicht nur angenehm, sondern auch äußerst informativ – man merkt sofort, dass er über ein tiefes Fachwissen verfügt und genau weiß, wovon er spricht. Er hat sich Zeit genommen, auf meine individuellen Fragen und Bedürfnisse einzugehen und konnte mir alles verständlich erklären. So fühlt man sich als Kunde wirklich gut aufgehoben. Vielen Dank für den tollen Service – ich kann GPS Watch und insbesondere Herrn Schössow absolut weiterempfehlen! Mete SahbazogluMärz 25, 2026. Ich möchte mich ganz herzlich bei dem gesamten Team von GPS Watch, insbesondere bei Geschäftsführer Bastian Schössow, für den hervorragenden Service bedanken. Von der ersten Beratung bis hin zum finalen Einbau war alles absolut professionell, freundlich und zuverlässig. Herr Schössow und sein Team sind äußerst zuvorkommend, nehmen sich Zeit für alle Fragen und erklären alles verständlich und transparent. Der Einbau in meinen Mercedes GLC wurde sauber, präzise und termingerecht durchgeführt. Man merkt sofort, dass hier echte Profis am Werk sind, die großen Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit legen. Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann GPS Watch sowie Herrn Schössow und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die tolle Arbeit! Thomas BurzynskiMärz 24, 2026. Wir nutzen für unseren Firmenwagen einen GPS-Tracker von GPS Watch und sind rundum zufrieden. Das System bietet nicht nur zuverlässiges Tracking und Diebstahlschutz, sondern auch sehr detaillierte Auswertungen. Besonders praktisch ist die Nutzung als digitales Fahrtenbuch – einfach, komfortabel und eine große Zeitersparnis im Alltag. Absolute Empfehlung! Koesler@elos-berlin.de KoeslerMärz 22, 2026. schnell und unkomliziert - danke Alex NewmanMärz 22, 2026. Ein äußerst kompetentes Team mit einem überzeugenden Serviceangebot. In meinem eigenen Fall ist es bereits vorgekommen, dass die ärztlich-medizinische Vorsorgeuntersuchung für den CE-Führerschein bei mir und meinen Kollegen abgelaufen war, da wir die Fristen schlicht übersehen hatten. Mit GPS Watch gehören derartige Probleme jedoch der Vergangenheit an, da relevante Termine und Fristen zuverlässig im Blick behalten werden können. Das System ist daher uneingeschränkt empfehlenswert für alle, die ihre Fahrzeuge effizient orten und gleichzeitig organisatorische Abläufe optimieren möchten. Julia Isabella NowakMärz 5, 2026. ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich bin absolut begeistert vom Service von GPS Watch! Mir wurde eine Pandora Alarmanlage eingebaut und ich bin mehr als zufrieden. Von Anfang bis Ende lief alles super unkompliziert, professionell und zuverlässig. Der Einbau wurde sauber und fachgerecht durchgeführt und man fühlt sich einfach gut beraten. Das Team ist sehr freundlich, kompetent und nimmt sich Zeit für alle Fragen. So stellt man sich echten Kundenservice vor! Ich kann GPS Watch wirklich jedem weiterempfehlen, der eine hochwertige Alarmanlage und einen professionellen Einbau möchte. Vielen Dank für die tolle Arbeit! Bis in Kürze lieber Basti, Julia Daniel Rosch PhotographyJanuar 28, 2026. Da mein Einbaupartner, der uns die Pandora Alarmanlage eingebaut hatte, nicht mehr aktiv ist, brauchte ich bei kleineren Problemen Hilfe von anderen sogenannten Einbaupartnern. Leider bekam ich überall nur zu hören, gehen sie mal dort hin, wo sie die einbauen lassen haben. Bei GPS Watch wurde ich freundlich und fachlich beraten und gleichzeitig wurde ein zeitnaher Termin vereinbart. Auch vor Ort wurde ich sehr freundlich empfangen und man konnte mir helfen. Unsere Alarmanlage bekam ein neues Update und zwei neue Transponder, da einer defekt war. 5 Sterne und ich habe eine neue Anlaufstelle gefunden wenn ich mal wieder Probleme mit der Anlage habe. Wolfgang NitzOktober 25, 2025. Absolut TOP Firma, immer zu Hilfe bereit , selbst Wochenende gibt es einen Notdienst. Schon bei Rms Hilfe benötigt und jetzt bei GPS Einrichtung. Absolut kompetente Leute sehr aufmerksam . Ich würde nur mehr über diese Firma bestellen. Thomas HenrichOktober 20, 2025. Beratung, Einbau Autoalarm, After-Sale-Service - alles bestens, danke!Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 42 Bewertungen
Fahrerunterweisung von GPS WATCH



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Vom Fehlstart zum etablierten Telematik-Partner meine Reise mit der GPS-WATCH GmbH13. April 2026 - 10:15
Unser Vertriebs-Team: Über 25 Jahre Erfahrung in der Telematikbranche4. November 2025 - 13:36
GPS-Ortung bei GPS-WATCH – sicher, transparent und Datenschutzkonform25. Oktober 2025 - 14:50
Live Portal Update 3.7.133. September 2025 - 11:59- Telematik im Dialog: GPS-WATCH & Fleet Kompass im Podcast-Gespräch25. Juli 2025 - 11:30



