Rechtliches zur Ortung

Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme

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Rechtliche Grundlagen der GPS Überwachung von Firmenwagen und Mitarbeiter

Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme

Die Vorteile von GPS-Ortung der Firmenwagen für den Arbeitgeber sind vielfältig. Durch die Ortung lassen sich Standorte schnell ausfindbar machen, sodass Entfernungen leicht berechnet werden können. Zudem kann man flexibel auf spontane Ereignisse reagieren und die Fahrzeuge vor Diebstahl schützen. Arbeitszeiten lassen sich objektiv berechnen und Routen effizienter planen. Doch wenn man die Firmenwagen überwacht, erfolgt gleichzeitig eine Ortung der Mitarbeiter.

Beim Einsatz von Telematik-Systemen mit der Möglichkeit zur GPS-Ortung oder dem Auslesen des Fahrverhaltens müssen deshalb datenschutzrechtliche Aspekte (DSGVO) im Fuhrparkmanagement eingehalten werden. Deshalb sollten sich Arbeitgeber zunächst informieren, was für sie im Rahmen des Möglichen ist.

Grundsätzlich ist es jedem Arbeitgeber erlaubt, seine Fahrzeuge mit Telematiksystemen auszustatten, ohne dass die Einverständniserklärung seiner Mitarbeiter benötigt wird; lediglich ein rechtssicheres Bedürfnis ist hierfür von Nöten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fahrzeuge zur privaten Nutzung mit 1%- Regelung überlassen werden, insbesondere die Vorgaben der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen eingehalten werden. Beim GPS-Tracking handelt es sich schließlich auch um das Sammeln personenbezogener Daten, die gesetzlich geschützt sind. Arbeitnehmer sollten sich zunächst ausführlich mit der Thematik beschäftigen, um Probleme zu vermeiden.

Relevante Aspekte der GPS-Überwachung

Fahrzeuge mit 1% Regelung mit PrivatnutzungFahrzeuge 100 % betrieblich ohne Privatnutzung
Wird eine Einwilligung der Mitarbeiter benötigt?JaNein
Muss man die Mitarbeiter informieren?JaJa
Ist ein Bedürfnis der Datensammlung erforderlich?JaJa
Ist eine Deaktivierung des Gerätes durch Fahrer möglich?JaNein
Ist eine Info durch Aufkleber oder LED am Fahrzeug notwendig?JaJa
Ist eine Fahrzeiterfassung anhand Fahrtenbücher möglich?JaJa
Wann darf geortet werden?Nur während der Arbeitszeit24/7
Hat man Einsicht in die gesammelten Daten?JaNein
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Kein Roaming in EU und der Schweiz

Kompromisslos und Effizient

Das Bedürfnis der Datensammlung als Grundlage für GPS Überwachung

Manchmal ist das Erfassen von Daten für betriebliche Abläufe notwendig. In diesen Fällen besteht das Bedürfnis der Datensammlung. Bei zeitkritischen Fahrten, z.B. dem Transport verderblicher Waren oder aus Sicherheitsgründen, darf ohne telefonische Nachfrage beim Fahrer der aktuelle Standort bestimmt werden. Weitere Gründe sind unter anderem die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Schutz vor Diebstahl von wertvollem Eigentum wie LKW mit Ladung oder Werttransport. Auch die verbesserte Wirtschaftlichkeit kann ein Grund für eine GPS-Überwachung sein. Hierzu zählt zum Beispiel die Erhebung von Dispositionsdaten und Fahrtenbüchern zur Auftragsabwicklung. Der Arbeitgeber muss aber klar darlegen können, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden. Außerdem muss dargestellt werden, wie die anfallenden Daten genutzt und schließlich geschützt werden.

Die Einwilligung der Mitarbeiter in die GPS-Ortung

Das Unternehmen muss sich demnach eine Einverständniserklärung beim Arbeitnehmer zur GPS Überwachung einholen. Eine rechtlich wirksame Einwilligung der GPS Überwachung bei auch privat genutzten Dienstwagen muss also die freiwillige Zustimmung glaubhaft versichern. Der genaue Zweck, der Umfang der GPS Überwachung und die Art der Datenverarbeitung muss den Beschäftigten vor der Einwilligung schriftlich dargelegt werden. Außerdem haben Mitarbeitende jederzeit das Recht, sich an den Arbeitgeber zu wenden und die Zustimmung zur GPS Überwachung im Dienstwagen zu widerrufen.

Die Einwilligung zur GPS Überwachung der Firmenwagen muss in Schrift- oder elektronischer Form vorliegen. Mündliche Regelungen gelten in diesem Fall nicht. Eine heimliche Überwachung ist verboten.

gps-watch diebstahlschutz durch fahrzeugortung

GPS Tracking: Tipps zur Einwilligung

Als Arbeitgeber sollte man die Einwilligung bestenfalls direkt im Arbeitsvertrag oder Dienstwagenvereinbarung der Mitarbeiter verankern, sodass nachträgliche Diskussionen vermieden werden können. Auf eine lediglich mündliche Einwilligung sollte man sich aber nicht beschränken.

Damit es nicht im Nachhinein zu Problemen kommt, ist eine schriftliche Dokumentation dieser Vereinbarung sehr nützlich. Gerne stellen wir Ihnen ein Beispielformular für eine Vereinbarung „Information zur Einführung einer GPS-gestützten Fahrzeugortung“ bereit, das Sie downloaden können. Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Sobald Ihnen in Ihrem Betrieb die Einwilligung vorliegt, ist die GPS-Ortung von Firmenwagen zulässig.

Die Einführung eines GPS-Ortungssystems zur Überwachung von Ihren Firmenwagen

Der Einsatz einer GPS-Ortung von Firmenwagen ohne private Nutzung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus zulässig. Arbeitgeber müssen jedoch beachten, dass sie hierfür über die erforderlichen Rechtsgrundlagen und über einen legitimen Zweck verfügen müssen. Sollte sich ein Arbeitgeber nicht sicher sein, ob die GPS-Überwachung der Beschäftigten in Konflikt mit den Grundsätzen personenbezogener Daten treten könnte, empfehlen wir, sich zunächst ausführlich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Dazu können Sie uns einfach anrufen oder das Kontaktformular am Ende der Seite ausfüllen.

Das ist nicht erlaubt

Eine komplette Kontrolle ist laut BDSG nicht erlaubt. Auch eine heimliche Überwachung der Mitarbeiter ist grundsätzlich verboten. Durch eine Einwilligung kann man eine GPS-Ortung nur während der Arbeitszeit durchführen, eventuell sogar auf Grundlage einer Einwilligung der Mitarbeiter. Außerdem sind Überwachungen in der Freizeit nicht zulässig. Man sollte darauf achten, dass es eine klare Grenze zwischen Arbeits- und Freizeit gibt. So umgeht man mögliche Konflikte mit Arbeitnehmern und dem Gesetz. Mit den erhobenen Daten muss der Arbeitgeber sorgsam umgehen: Das bedeutet, dass diese nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und geschützt sind. Zuvor sollte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten immer mitteilen, sobald sie überwacht werden.

Wenn der Betrieb ggf. über einen Betriebsrat verfügt, muss dieser von der Einführung der GPS-Überwachung in Kenntnis gesetzt werden. Zusätzlich wird mit diesem eine Betriebsvereinbarung über GPS-Ortung getroffen. In dieser Vereinbarung findet man Inhalte zur Speicherung, Verarbeitung und Auswertung der erhobenen Daten.

Das sagen Kunden über GPS WATCH

Leine Transport Inh. Radko Kovachev
Leine Transport Inh. Radko Kovachev
Februar 7, 2024.
Wir sind mit dem Routenplaner von GPS-WATCH GmbH sehr zufrieden. Die Firma GPS-Watch GmbH arbeitet freundlich, schnell und preiswert wir danken für die gute Zusammenarbeit. LeineTransport Hannover
Alexander Werner
Alexander Werner
Februar 6, 2024.
Als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht habe ich mit GPS-Watch den optimale Empfehlung für meine Mandanten mit GPS-Ortungsbedürfnisse gefunden. Ob Fahrzeugortung, Personenortung oder Tierortung, GPS-Watch bietet alles aus einer Hand. Die GPS-Geräte sind robust und präzise. Die GPS-Daten sind jederzeit online oder per App abrufbar. Die Preise sind fair und transparent. Die Kundenbetreuung ist erstklassig. GPS-Watch ist ein echter Geheimtipp und die Aufzeichnungen gerichtsverwertbar - erstklassig!
Janja Nar
Janja Nar
Januar 18, 2024.
Wir haben für unser Unternehmen KAJA Care GmbH nach einer einfachen Lösung zur Erstellung von Fahrtenbüchern für Poolfahrzeuge gesucht, denn häufig wurde es im Alltag vergessen die entsprechenden Fahrtwege einzutragen. Bastian Schössow und sein Team konnten uns hier durch kompetente Beratung und schnelle Umsetzung unterstützen. Durch die automatisierte Erfassung der Fahrzeugdaten und erstellen des Fahrtenbuchs, bleibt unseren Mitarbeitern mehr Zeit für das wesentliche. Vielen Dank!
Kai Elvers
Kai Elvers
Januar 17, 2024.
Herr Schössow ist ein sehr kompetenter und ideenreicher Unternehmer der spezielle und individuelle Lösung anbietet und diese umsetzt. Vielen Dank für die tolle Beratung!
Nicole Wünsch
Nicole Wünsch
August 27, 2023.
Hervorragende Telematik-Lösung dank GPS-WATCH GmbH Ich war für ein Kundenprojekt auf der Suche nach einer zuverlässigen Telematik-Lösung und stieß dabei auf die GPS-WATCH GmbH. Unter der Leitung von Inhaber Bastian Schössow bot die Firma nicht nur eine umfassende Beratung, sondern überzeugte auch durch ihre herausragende Expertise im Bereich Ortung, Tracking und vor allem Telematik. Die Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten von Ortungs- und Telematik-Technologien war mir vor dieser Erfahrung nicht bewusst. Die GPS-WATCH GmbH zeigte mir, wie nahezu alles – von Fahrzeugen und Maschinen bis hin zu dementen Patienten oder Haustieren – mithilfe ihrer hochwertigen Tracker geortet und verfolgt werden kann. Ganz nebenbei können im Bereich der Fahrzeugauswertung auch elektronische Fahrtenbücher erstellt werden, die entweder „nur“ die vom Gesetzgeber geforderten Daten bereitstellen oder eben noch weitere Daten. Die Verwendung von Qualitätsprodukten für die Tracker ist übrigens nur der Anfang, denn die eigentliche Stärke der Firma liegt in der erstklassigen Software-Kompetenz, die eine detaillierte Auswertung der erfassten Daten in jeder vom Kunden gewünschten Form ermöglicht. Besonders faszinierend ist das Wissen des Unternehmens im Bereich der Telematik. Die Fähigkeit, eine Fülle von Informationen aus den Trackern und der Software zu gewinnen, ermöglicht tiefe Einblicke in Bewegungsmuster, Zustandsveränderungen und sogar das Verhalten von Benutzern, um daraus Rückschlüsse für Verbesserungen zu erzielen. Das Unternehmen entwickelt maßgeschneiderte Telematiklösungen für individuelle Kundenbedürfnisse. Diese Expertise erstreckt sich sogar auf das Erfassen und Auswerten von Kippbewegungen von Objekten – es gib wirklich nichts, was das Team nicht nachverfolgen kann. Die exzellente Zusammenarbeit mit dem GPS-WATCH Team zeigt sich auch im Service. Jede Frage wird prompt und präzise beantwortet, und das Unternehmen zeigt echtes Engagement, sicherzustellen, dass die Lösung den Anforderungen entspricht. Was mich besonders beeindruckt, ist das Out-of-the-box-Denken des Inhabers Bastian Schössow. Lösungen, Auswertungen und Darstellungsmöglichkeiten, auf die ich im Traum nicht gekommen wäre, erschienen auf einmal ganz einfach. Irre, welche Möglichkeiten zur Workflowoptimierung sich ergeben und wieviel Geld man durch eine durchdachte Tracking- und Telematiklösung einsparen kann, weil plötzlich Umwege, umständliches oder falsches Verhalten an Maschinen oder in Fahrzeugen erkannt werden kann! Ich kann die GPS-WATCH GmbH daher uneingeschränkt empfehlen. Ihre herausragenden Telematiklösungen, die Kombination aus hochwertiger Hardware und erstklassiger Software, ihre maßgeschneiderten Lösungsansätze und ihr hervorragender Kundenservice machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für all jene, die auf der Suche nach innovativen Tracking- und Telematiklösungen sind. An dieser Stelle auch noch einmal ein ganz großes Dankeschön an den Inhaber, der sich auch die Zeit nahm, eine kleine mini-Lösung für meinen Kater zu entwickeln. Der kleine Racker wird nämlich in Zukunft auch getrackt, was mir hoffentlich Sorgen ersparen wird, wenn er mal wieder länger unterwegs ist ;-)
K P
K P
August 23, 2023.
Das ist mit Abstand der beste Tracker auf dem Markt und das zu einem unschlagbaren Preis. Man kann individuell auf sich selbst und seine Bedürfnisse zugeschnitten den Tracker programmieren. Die Leute von GPS Watch verstehen hier Handwerk. Klare Kaufempfehlung von mir
Martin Mühle
Martin Mühle
Juni 26, 2023.
Herr Schössow ist eine sehr aufgeschlossener und sympathische Person. Als Geschäftspartner schätze ich an Ihm ganz besonders seine Terminverlässlichkeit sowie die sehr gute Kommunikation. Ich kann sie Zusammenarbeit mit Herrn Schössow und seinem Unternehmen GPS Watch sehr empfehlen.
Marcel Gundeck
Marcel Gundeck
März 16, 2023.
Technik ist Super, Kontakt ist klasse, Kann man nur empfehlen. Top👍👍
MP B
MP B
September 8, 2022.
Herr Schössow hat mich wegen einer GPS-Ortung meines Sportwagens hervorragend beraten: für einen Laien absolut nachvollziehbar, mit allen Details, die ich kennen muss, um meinen Wagen effektiv gegen das tatsächliche Diebstahlrisiko zu sichern. Objektiv, kompetent und super ausgewogen. Das beste Beratungserlebnis, das ich generell seit langem hatte. Großes Lob!
Metin
Metin
Dezember 1, 2020.
Wir haben unsere Flotte mit dem System von GPS-Watch ausgestattet und sind sehr zufrieden. Die Möglichkeiten bei der Ortung unserer Fahrzeuge sind sehr umfangreich, nahezu grenzenlos. Trotzdem geschieht das handling der Benutzeroberfläche nach einer kurzen Eingewöhnung intuitiv. Der Einbau ist selbst für Laien innerhalb von Minuten zu bewerkstelligen. Einen ganz besonderen Dank richten wir an Herrn Schössow. Die Beratung sowie die Betreuung danach ist einwandfrei. Deshalb, 5 Sterne!

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