Rechtliches zur Ortung
Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme
Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme

Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme
Die Vorteile von GPS-Ortung der Firmenwagen für den Arbeitgeber sind vielfältig. Durch die Ortung lassen sich Standorte schnell ausfindbar machen, sodass Entfernungen leicht berechnet werden können. Zudem kann man flexibel auf spontane Ereignisse reagieren und die Fahrzeuge vor Diebstahl schützen. Arbeitszeiten lassen sich objektiv berechnen und Routen effizienter planen. Doch wenn man die Firmenwagen überwacht, erfolgt gleichzeitig eine Ortung der Mitarbeiter.
Beim Einsatz von Telematik-Systemen mit der Möglichkeit zur GPS-Ortung oder dem Auslesen des Fahrverhaltens müssen deshalb datenschutzrechtliche Aspekte (DSGVO) im Fuhrparkmanagement eingehalten werden. Deshalb sollten sich Arbeitgeber zunächst informieren, was für sie im Rahmen des Möglichen ist.
Grundsätzlich ist es jedem Arbeitgeber erlaubt, seine Fahrzeuge mit Telematiksystemen auszustatten, ohne dass die Einverständniserklärung seiner Mitarbeiter benötigt wird; lediglich ein rechtssicheres Bedürfnis ist hierfür von Nöten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fahrzeuge zur privaten Nutzung mit 1%- Regelung überlassen werden, insbesondere die Vorgaben der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen eingehalten werden. Beim GPS-Tracking handelt es sich schließlich auch um das Sammeln personenbezogener Daten, die gesetzlich geschützt sind. Arbeitnehmer sollten sich zunächst ausführlich mit der Thematik beschäftigen, um Probleme zu vermeiden.
| Fahrzeuge mit 1% Regelung mit Privatnutzung | Fahrzeuge 100 % betrieblich ohne Privatnutzung | |
| Wird eine Einwilligung der Mitarbeiter benötigt? | Ja | Nein |
| Muss man die Mitarbeiter informieren? | Ja | Ja |
| Ist ein Bedürfnis der Datensammlung erforderlich? | Ja | Ja |
| Ist eine Deaktivierung des Gerätes durch Fahrer möglich? | Ja | Nein |
| Ist eine Info durch Aufkleber oder LED am Fahrzeug notwendig? | Ja | Ja |
| Ist eine Fahrzeiterfassung anhand Fahrtenbücher möglich? | Ja | Ja |
| Wann darf geortet werden? | Nur während der Arbeitszeit | 24/7 |
| Hat der Mitarbeiter Einsicht in die gesammelten Daten? | Ja | Nein |


Manchmal ist das Erfassen von Daten für betriebliche Abläufe notwendig. In diesen Fällen besteht das Bedürfnis der Datensammlung. Bei zeitkritischen Fahrten, z.B. dem Transport verderblicher Waren oder aus Sicherheitsgründen, darf ohne telefonische Nachfrage beim Fahrer der aktuelle Standort bestimmt werden. Weitere Gründe sind unter anderem die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Schutz vor Diebstahl von wertvollem Eigentum wie LKW mit Ladung oder Werttransport. Auch die verbesserte Wirtschaftlichkeit kann ein Grund für eine GPS-Überwachung sein. Hierzu zählt zum Beispiel die Erhebung von Dispositionsdaten und Fahrtenbüchern zur Auftragsabwicklung. Der Arbeitgeber muss aber klar darlegen können, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden. Außerdem muss dargestellt werden, wie die anfallenden Daten genutzt und schließlich geschützt werden.
Das Unternehmen muss sich demnach eine Einverständniserklärung beim Arbeitnehmer zur GPS Überwachung einholen. Eine rechtlich wirksame Einwilligung der GPS Überwachung bei auch privat genutzten Dienstwagen muss also die freiwillige Zustimmung glaubhaft versichern. Der genaue Zweck, der Umfang der GPS Überwachung und die Art der Datenverarbeitung muss den Beschäftigten vor der Einwilligung schriftlich dargelegt werden. Außerdem haben Mitarbeitende jederzeit das Recht, sich an den Arbeitgeber zu wenden und die Zustimmung zur GPS Überwachung im Dienstwagen zu widerrufen.
Die Einwilligung zur GPS Überwachung der Firmenwagen muss in Schrift- oder elektronischer Form vorliegen. Mündliche Regelungen gelten in diesem Fall nicht. Eine heimliche Überwachung ist verboten.

Als Arbeitgeber sollte man die Einwilligung bestenfalls direkt im Arbeitsvertrag oder Dienstwagenvereinbarung der Mitarbeiter verankern, sodass nachträgliche Diskussionen vermieden werden können. Auf eine lediglich mündliche Einwilligung sollte man sich aber nicht beschränken.
Damit es nicht im Nachhinein zu Problemen kommt, ist eine schriftliche Dokumentation dieser Vereinbarung sehr nützlich. Gerne stellen wir Ihnen ein Beispielformular für eine Vereinbarung „Information zur Einführung einer GPS-gestützten Fahrzeugortung“ bereit, das Sie downloaden können. Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Sobald Ihnen in Ihrem Betrieb die Einwilligung vorliegt, ist die GPS-Ortung von Firmenwagen zulässig.
Der Einsatz einer GPS-Ortung von Firmenwagen ohne private Nutzung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus zulässig. Arbeitgeber müssen jedoch beachten, dass sie hierfür über die erforderlichen Rechtsgrundlagen und über einen legitimen Zweck verfügen müssen. Sollte sich ein Arbeitgeber nicht sicher sein, ob die GPS-Überwachung der Beschäftigten in Konflikt mit den Grundsätzen personenbezogener Daten treten könnte, empfehlen wir, sich zunächst ausführlich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Dazu können Sie uns einfach anrufen oder das Kontaktformular am Ende der Seite ausfüllen.
Eine komplette Kontrolle ist laut BDSG nicht erlaubt. Auch eine heimliche Überwachung der Mitarbeiter ist grundsätzlich verboten. Durch eine Einwilligung kann man eine GPS-Ortung nur während der Arbeitszeit durchführen, eventuell sogar auf Grundlage einer Einwilligung der Mitarbeiter. Außerdem sind Überwachungen in der Freizeit nicht zulässig. Man sollte darauf achten, dass es eine klare Grenze zwischen Arbeits- und Freizeit gibt. So umgeht man mögliche Konflikte mit Arbeitnehmern und dem Gesetz. Mit den erhobenen Daten muss der Arbeitgeber sorgsam umgehen: Das bedeutet, dass diese nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und geschützt sind. Zuvor sollte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten immer mitteilen, sobald sie überwacht werden.
Wenn der Betrieb ggf. über einen Betriebsrat verfügt, muss dieser von der Einführung der GPS-Überwachung in Kenntnis gesetzt werden. Zusätzlich wird mit diesem eine Betriebsvereinbarung über GPS-Ortung getroffen. In dieser Vereinbarung findet man Inhalte zur Speicherung, Verarbeitung und Auswertung der erhobenen Daten.
Peter AschoffApril 5, 2026. Im Februar habe ich mein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausstatten lassen. Das Team war sehr freundlich, kompetent und hat sich viel Zeit genommen, um meine Fragen zu beantworten. Der Einbau ging reibungslos vonstatten und mir wurde alles detailgetreu erklärt. Auch war es gar kein Problem, dass ich das Fahrzeug erst nach der regulären Öffnungszeit abgeholt habe. Bei Herrn Bastian Schössow und seinem Team fühlt man sich von Anfang an sehr gut aufgehoben. Ich kann die Firma GPS-Watch GmbH uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank und bis zum nächstenmal. Ibrahim Al HalabiMärz 30, 2026. Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit GPS Watch. Besonders hervorheben möchte ich die kompetente und freundliche Beratung durch Herrn Bastian Schössow. Das Gespräch war nicht nur angenehm, sondern auch äußerst informativ – man merkt sofort, dass er über ein tiefes Fachwissen verfügt und genau weiß, wovon er spricht. Er hat sich Zeit genommen, auf meine individuellen Fragen und Bedürfnisse einzugehen und konnte mir alles verständlich erklären. So fühlt man sich als Kunde wirklich gut aufgehoben. Vielen Dank für den tollen Service – ich kann GPS Watch und insbesondere Herrn Schössow absolut weiterempfehlen! Mete SahbazogluMärz 25, 2026. Ich möchte mich ganz herzlich bei dem gesamten Team von GPS Watch, insbesondere bei Geschäftsführer Bastian Schössow, für den hervorragenden Service bedanken. Von der ersten Beratung bis hin zum finalen Einbau war alles absolut professionell, freundlich und zuverlässig. Herr Schössow und sein Team sind äußerst zuvorkommend, nehmen sich Zeit für alle Fragen und erklären alles verständlich und transparent. Der Einbau in meinen Mercedes GLC wurde sauber, präzise und termingerecht durchgeführt. Man merkt sofort, dass hier echte Profis am Werk sind, die großen Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit legen. Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und kann GPS Watch sowie Herrn Schössow und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die tolle Arbeit! Thomas BurzynskiMärz 24, 2026. Wir nutzen für unseren Firmenwagen einen GPS-Tracker von GPS Watch und sind rundum zufrieden. Das System bietet nicht nur zuverlässiges Tracking und Diebstahlschutz, sondern auch sehr detaillierte Auswertungen. Besonders praktisch ist die Nutzung als digitales Fahrtenbuch – einfach, komfortabel und eine große Zeitersparnis im Alltag. Absolute Empfehlung! Koesler@elos-berlin.de KoeslerMärz 22, 2026. schnell und unkomliziert - danke Alex NewmanMärz 22, 2026. Ein äußerst kompetentes Team mit einem überzeugenden Serviceangebot. In meinem eigenen Fall ist es bereits vorgekommen, dass die ärztlich-medizinische Vorsorgeuntersuchung für den CE-Führerschein bei mir und meinen Kollegen abgelaufen war, da wir die Fristen schlicht übersehen hatten. Mit GPS Watch gehören derartige Probleme jedoch der Vergangenheit an, da relevante Termine und Fristen zuverlässig im Blick behalten werden können. Das System ist daher uneingeschränkt empfehlenswert für alle, die ihre Fahrzeuge effizient orten und gleichzeitig organisatorische Abläufe optimieren möchten. Julia Isabella NowakMärz 5, 2026. ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich bin absolut begeistert vom Service von GPS Watch! Mir wurde eine Pandora Alarmanlage eingebaut und ich bin mehr als zufrieden. Von Anfang bis Ende lief alles super unkompliziert, professionell und zuverlässig. Der Einbau wurde sauber und fachgerecht durchgeführt und man fühlt sich einfach gut beraten. Das Team ist sehr freundlich, kompetent und nimmt sich Zeit für alle Fragen. So stellt man sich echten Kundenservice vor! Ich kann GPS Watch wirklich jedem weiterempfehlen, der eine hochwertige Alarmanlage und einen professionellen Einbau möchte. Vielen Dank für die tolle Arbeit! Bis in Kürze lieber Basti, Julia Daniel Rosch PhotographyJanuar 28, 2026. Da mein Einbaupartner, der uns die Pandora Alarmanlage eingebaut hatte, nicht mehr aktiv ist, brauchte ich bei kleineren Problemen Hilfe von anderen sogenannten Einbaupartnern. Leider bekam ich überall nur zu hören, gehen sie mal dort hin, wo sie die einbauen lassen haben. Bei GPS Watch wurde ich freundlich und fachlich beraten und gleichzeitig wurde ein zeitnaher Termin vereinbart. Auch vor Ort wurde ich sehr freundlich empfangen und man konnte mir helfen. Unsere Alarmanlage bekam ein neues Update und zwei neue Transponder, da einer defekt war. 5 Sterne und ich habe eine neue Anlaufstelle gefunden wenn ich mal wieder Probleme mit der Anlage habe. Wolfgang NitzOktober 25, 2025. Absolut TOP Firma, immer zu Hilfe bereit , selbst Wochenende gibt es einen Notdienst. Schon bei Rms Hilfe benötigt und jetzt bei GPS Einrichtung. Absolut kompetente Leute sehr aufmerksam . Ich würde nur mehr über diese Firma bestellen. Thomas HenrichOktober 20, 2025. Beratung, Einbau Autoalarm, After-Sale-Service - alles bestens, danke!Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 42 Bewertungen



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