de-minimis

Die “de-minimis-Förderung” bezieht sich auf eine spezielle Form der staatlichen Beihilfe für Unternehmen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt wird. Der Begriff “de minimis” kommt hierbei aus dem Lateinischen und bedeutet “geringfügig”. Die EU-Kommission hat festgelegt, dass Beihilfen bis zu einem bestimmten Betrag als “de minimis” betrachtet werden können und somit nicht als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts gelten.

Die Höhe der de-minimis-Förderung variiert je nach Land und Branche, aber sie darf in der Regel nicht mehr als 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren betragen. Die Förderung kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wie z.B. für Investitionen, Forschung und Entwicklung, Schulungen und Umweltschutzmaßnahmen.

Um die de-minimis-Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen und einen Antrag stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung als Beihilfe gilt und die Vorschriften des EU-Wettbewerbsrechts einzuhalten sind. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die Bedingungen für die de-minimis-Förderung erfüllen und keine anderen staatlichen Beihilfen erhalten, die die Grenze von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren überschreiten.