De-minimis-Förderung

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Was ist eine De-minimis-Förderung?

De-minimis ist ein Ausdruck, der so viel wie “Dinge von geringer Bedeutung” bedeutet. Im Rahmen einer De-minimis-Förderung erhalten KMU somit Beihilfen von EU-Mitgliedsstaaten, deren Förderbeiträge als geringfügig und nicht weiter genehmigungspflichtig angesehen werden. Beihilfen sind generell erst einmal ein Widerspruch zur freien Marktwirtschaft, da sie einem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, der den Wettbewerb verzerren kann. Deswegen überprüft die Europäische Kommission alle Beihilfen, um zu sehen, ob die Wettbewerbsverzerrung akzeptabel ist. De-minimis-Förderungen werden kontrolliert, aber sie sind alle akzeptabel anerkannt. Eine De-minimis-Förderung ist hierbei so geringfügig, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb hat.

De-Minimis-Beihilfen im Transportgewerbe

Ein Unternehmen im Straßentransportgewerbe kann über einen Zeitraum von drei Steuerjahren hinweg eine Förderung von maximal 100.000 € des De-minimis-Programms in Anspruch nehmen. Diese Förderung kann für obligatorische Maßnahmen verwendet werden, die zur Erhöhung der Sicherheit im Güterkraftverkehr, zur Verbesserung der Umweltauswirkungen und zur Steigerung der Effizienz des Fuhrparks beitragen. Fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie beispielsweise die Installation von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, können ebenso gefördert werden wie die Nutzung kostenpflichtiger sicherer Parkplätze in Deutschland. Zudem werden auch personenbezogene Maßnahmen, wie Ausgaben für Sicherheitsausrüstungen oder Berufsbekleidung des Fahr- und Ladepersonals, sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie die Anschaffung einer Software für das Fuhrparkmanagement oder eines Telematik Systems, durch das De-minimis-Programm unterstützt.

Gut zu wissen

Der Höchstbetrag pro Unternehmen, der eine De-minimis-Förderung für Lastkraftwagen beantragt, beträgt bis zu 2.000 € pro zulassungsrechtliches schweres Nutzfahrzeug, multipliziert mit der Anzahl der Fahrzeuge. Der Antragsteller muss Eigentümer oder Halter sein und es gelten bestimmte Stichtage. Der maximale Fördersatz liegt bei 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, mit einem Gesamt-Höchstbetrag von 33.000 € pro Jahr.

Vorteile einer geförderten Fuhrparksoftware

Eine leistungsfähige Fuhrparksoftware ist eine Investition, die sich auszahlt. Zeit- und Kostenersparnis sind garantiert, da viele Prozesse digitalisiert und Aufträge in kürzerer Zeit erledigt werden können – von der regelmäßigen Prüfung der Führerscheine über die jährlichen UVV-Schulungen bis hin zu automatischen Benachrichtigungen über notwendige Termine wie die TÜV-Überprüfung oder die Wartung der Fahrzeuge. Die Software kann ebenfalls die besten Routen für den Transport von Waren oder Personen berechnen, was zu einer effizienteren Ausnutzung der Ressourcen führt. Zudem können aktuelle Informationen über den Status einer Lieferung bereitgestellt werden, was zu einer verbesserten Kundenkommunikation führt.  Alle wichtigen Daten der Fahrzeuge sind auf einen Blick verfügbar – Echtzeit-Informationen über den Standort, Unfälle, Pannen, Kosten für Reparaturen und Kraftstoffverbrauch. Mithilfe der Software lässt sich auch die Beschaffung neuer Fahrzeuge sinnvoll analysieren, um solche Fragen zu beantworten, wie: Kann und muss der Fuhrpark diversifiziert werden? Welche Fahrzeugklasse wird am häufigsten benutzt? Lohnt sich die Elektromobilität?

Insgesamt kann eine Fuhrparksoftware dazu beitragen, dass das Transportgewerbe effizienter, kosteneffektiver und zufriedener arbeitet.

Voraussetzungen für De-Minimis-Beihilfen

Alle Unternehmen in Deutschland, die bestimmte Bedingungen erfüllen, haben das Recht auf eine De-minimis-Förderung. Der Anspruch besteht, solange das Unternehmen in Deutschland ansässig und seine Tätigkeit in Deutschland ausübt, und eine wirtschaftliche Tätigkeit betreibt, bei welcher die Investition für die wirtschaftliche Tätigkeit von Bedeutung ist. In den letzten drei Jahren darf das Unternehmen auch nicht wegen schwerer Verstöße gegen EU-Beihilfevorschriften verurteilt worden sein.

Im Güterkraftverkehr sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen, zuwendungsberechtigt, vorausgesetzt, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sind, die in Deutschland zugelassen sind, um auf öffentlichen Straßen zu fahren.

Ab dem Jahr 2023 wird das Bundesamt für Logistik und Mobilität alle Anträge nur noch über das E-Service Portal entgegennehmen. Alle benötigten Formulare und Unterlagen sind dort zu finden. Die Förderperiode 2023 startet am 9. Januar und endet am 2. Oktober desselben Jahres.

Oft gestellte Fragen

  • Wen betrifft eine De-Minimis Förderung?

    Im Allgemeinen kann jedes Unternehmen in Deutschland eine De-Minimis-Unterstützung erhalten.

  • Wie hoch sind die höchstmöglichen Beträge für De-minimis-Beihilfen?

    Im Transportgewerbe beträgt die Obergrenze 100.000 € pro drei Steuerjahre, während sie in anderen Branchen bei 200.000 € liegt.

  • In welchen Wirtschaftsbereichen sind De-minimis-Förderungen gültig?

    Die De-minimis-Verordnung ist für die meisten Wirtschaftsbranchen anwendbar, es gibt jedoch einige Ausnahmen.

  • Wie wird eine De-minimis-Förderung beantragt?

    Ab 2023 können die Anträge lediglich elektronisch über das E-Service Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden.

  • Können Unternehmen gleichzeitig De-minimis-Förderungen und andere staatliche Zuwendungen beantragen?

    Ja, es ist möglich, De-minimis-Förderungen und andere staatliche Zuschüsse zu erhalten, solange die Vorgaben der Höchstgrenze an staatlicher Unterstützung eingehalten werden.

  • Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um De-minimis-Förderungen zu bekommen?

    Der Antrag muss rechtzeitig und vollständig samt aller Anlagen über das Antragsportal des BALM eingereicht werden.

  • Was muss vorgelegt werden, um eine De-minimis-Förderung zu beantragen?

    Alle nötigen Formulare, um eine De-minimis-Förderung zu erhalten, können über das Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht eine Hotline zur Verfügung.

  • Welche Konsequenzen entstehen, wenn die Höchstgrenze für De-minimis-Förderungen überschritten wird?

    Falls mehr Gelder als gesetzlich vorgesehen erhalten wurden, müssen diese zurückgezahlt werden. Handelt es sich um vorsätzliches Verhalten, können auch Strafen und Bußgelder verhängt werden.

  • Kann eine Fuhrparksoftware gefördert werden?

    Ja, auch eine Fuhrparksoftware kann in der Transportbranche mithilfe von De-Minimis-Beihilfen gefördert werden.

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