Rechtliches zur Ortung

Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme

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Rechtliche Grundlagen der GPS Überwachung von Firmenwagen und Mitarbeiter

Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme

Die Vorteile von GPS-Ortung der Firmenwagen für den Arbeitgeber sind vielfältig. Durch die Ortung lassen sich Standorte schnell ausfindbar machen, sodass Entfernungen leicht berechnet werden können. Zudem kann man flexibel auf spontane Ereignisse reagieren und die Fahrzeuge vor Diebstahl schützen. Arbeitszeiten lassen sich objektiv berechnen und Routen effizienter planen. Doch wenn man die Firmenwagen überwacht, erfolgt gleichzeitig eine Ortung der Mitarbeiter.

Beim Einsatz von Telematik-Systemen mit der Möglichkeit zur GPS-Ortung oder dem Auslesen des Fahrverhaltens müssen deshalb datenschutzrechtliche Aspekte (DSGVO) im Fuhrparkmanagement eingehalten werden. Deshalb sollten sich Arbeitgeber zunächst informieren, was für sie im Rahmen des Möglichen ist.

Grundsätzlich ist es jedem Arbeitgeber erlaubt, seine Fahrzeuge mit Telematiksystemen auszustatten, ohne dass die Einverständniserklärung seiner Mitarbeiter benötigt wird; lediglich ein rechtssicheres Bedürfnis ist hierfür von Nöten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fahrzeuge zur privaten Nutzung mit 1%- Regelung überlassen werden, insbesondere die Vorgaben der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen eingehalten werden. Beim GPS-Tracking handelt es sich schließlich auch um das Sammeln personenbezogener Daten, die gesetzlich geschützt sind. Arbeitnehmer sollten sich zunächst ausführlich mit der Thematik beschäftigen, um Probleme zu vermeiden.

Relevante Aspekte der GPS-Überwachung

Fahrzeuge mit 1% Regelung mit PrivatnutzungFahrzeuge 100 % betrieblich ohne Privatnutzung
Wird eine Einwilligung der Mitarbeiter benötigt?JaNein
Muss man die Mitarbeiter informieren?JaJa
Ist ein Bedürfnis der Datensammlung erforderlich?JaJa
Ist eine Deaktivierung des Gerätes durch Fahrer möglich?JaNein
Ist eine Info durch Aufkleber oder LED am Fahrzeug notwendig?JaJa
Ist eine Fahrzeiterfassung anhand Fahrtenbücher möglich?JaJa
Wann darf geortet werden?Nur während der Arbeitszeit24/7
Hat der Mitarbeiter Einsicht in die gesammelten Daten?JaNein
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Kein Roaming in EU und der Schweiz

Kompromisslos und Effizient

Das Bedürfnis der Datensammlung als Grundlage für GPS Überwachung

Manchmal ist das Erfassen von Daten für betriebliche Abläufe notwendig. In diesen Fällen besteht das Bedürfnis der Datensammlung. Bei zeitkritischen Fahrten, z.B. dem Transport verderblicher Waren oder aus Sicherheitsgründen, darf ohne telefonische Nachfrage beim Fahrer der aktuelle Standort bestimmt werden. Weitere Gründe sind unter anderem die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Schutz vor Diebstahl von wertvollem Eigentum wie LKW mit Ladung oder Werttransport. Auch die verbesserte Wirtschaftlichkeit kann ein Grund für eine GPS-Überwachung sein. Hierzu zählt zum Beispiel die Erhebung von Dispositionsdaten und Fahrtenbüchern zur Auftragsabwicklung. Der Arbeitgeber muss aber klar darlegen können, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden. Außerdem muss dargestellt werden, wie die anfallenden Daten genutzt und schließlich geschützt werden.

Die Einwilligung der Mitarbeiter in die GPS-Ortung

Das Unternehmen muss sich demnach eine Einverständniserklärung beim Arbeitnehmer zur GPS Überwachung einholen. Eine rechtlich wirksame Einwilligung der GPS Überwachung bei auch privat genutzten Dienstwagen muss also die freiwillige Zustimmung glaubhaft versichern. Der genaue Zweck, der Umfang der GPS Überwachung und die Art der Datenverarbeitung muss den Beschäftigten vor der Einwilligung schriftlich dargelegt werden. Außerdem haben Mitarbeitende jederzeit das Recht, sich an den Arbeitgeber zu wenden und die Zustimmung zur GPS Überwachung im Dienstwagen zu widerrufen.

Die Einwilligung zur GPS Überwachung der Firmenwagen muss in Schrift- oder elektronischer Form vorliegen. Mündliche Regelungen gelten in diesem Fall nicht. Eine heimliche Überwachung ist verboten.

gps-watch diebstahlschutz durch fahrzeugortung

GPS Tracking: Tipps zur Einwilligung

Als Arbeitgeber sollte man die Einwilligung bestenfalls direkt im Arbeitsvertrag oder Dienstwagenvereinbarung der Mitarbeiter verankern, sodass nachträgliche Diskussionen vermieden werden können. Auf eine lediglich mündliche Einwilligung sollte man sich aber nicht beschränken.

Damit es nicht im Nachhinein zu Problemen kommt, ist eine schriftliche Dokumentation dieser Vereinbarung sehr nützlich. Gerne stellen wir Ihnen ein Beispielformular für eine Vereinbarung „Information zur Einführung einer GPS-gestützten Fahrzeugortung“ bereit, das Sie downloaden können. Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Sobald Ihnen in Ihrem Betrieb die Einwilligung vorliegt, ist die GPS-Ortung von Firmenwagen zulässig.

Die Einführung eines GPS-Ortungssystems zur Überwachung von Ihren Firmenwagen

Der Einsatz einer GPS-Ortung von Firmenwagen ohne private Nutzung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus zulässig. Arbeitgeber müssen jedoch beachten, dass sie hierfür über die erforderlichen Rechtsgrundlagen und über einen legitimen Zweck verfügen müssen. Sollte sich ein Arbeitgeber nicht sicher sein, ob die GPS-Überwachung der Beschäftigten in Konflikt mit den Grundsätzen personenbezogener Daten treten könnte, empfehlen wir, sich zunächst ausführlich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Dazu können Sie uns einfach anrufen oder das Kontaktformular am Ende der Seite ausfüllen.

Das ist nicht erlaubt

Eine komplette Kontrolle ist laut BDSG nicht erlaubt. Auch eine heimliche Überwachung der Mitarbeiter ist grundsätzlich verboten. Durch eine Einwilligung kann man eine GPS-Ortung nur während der Arbeitszeit durchführen, eventuell sogar auf Grundlage einer Einwilligung der Mitarbeiter. Außerdem sind Überwachungen in der Freizeit nicht zulässig. Man sollte darauf achten, dass es eine klare Grenze zwischen Arbeits- und Freizeit gibt. So umgeht man mögliche Konflikte mit Arbeitnehmern und dem Gesetz. Mit den erhobenen Daten muss der Arbeitgeber sorgsam umgehen: Das bedeutet, dass diese nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und geschützt sind. Zuvor sollte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten immer mitteilen, sobald sie überwacht werden.

Wenn der Betrieb ggf. über einen Betriebsrat verfügt, muss dieser von der Einführung der GPS-Überwachung in Kenntnis gesetzt werden. Zusätzlich wird mit diesem eine Betriebsvereinbarung über GPS-Ortung getroffen. In dieser Vereinbarung findet man Inhalte zur Speicherung, Verarbeitung und Auswertung der erhobenen Daten.

Das sagen Kunden über GPS WATCH

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DS
September 1, 2026.
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Schneller Versand, sehr schneller und freundlicher Kundenservice.
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Detlef Winkler
Juni 1, 2026.
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Ich wurde herzlich von allen Mitarbeitern bei GPS-Watch in Kisdorf empfangen. Vor Ort war ich, da ich mir einen GPS-Tracker mit CAN-Bus implementieren ließ. Die Techniker haben zielführend zusammengearbeitet und den FMC150 von Teltonika zu meiner vollsten Zufriedenheit eingebaut und konfiguriert. Danke an alle GPS-WATCHler
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Stefan Freund
Mai 25, 2026.
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Mitarbeiter antworten sofort und kümmern sich umgehend um das Anliegen. Das ist Service in Perfektion !
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Julian Maas
April 27, 2026.
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Wir - die Glaserei Maas - haben uns ein Angebot für GPS-Sender für unseren Fuhrpark eingeholt. Von allen Anbietern macht die Firma GPS-Watch den besten Eindruck. Ich kann das ganze Team um Herrn Schössow nur loben! Super Service!
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Udo Kettschau
April 14, 2026.
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Ich habe sehr gute Erfahrung mit GPS-WATCH gemacht. Der Kontakt war freundlich und unkompliziert, und bei all meinen Fragen wurde mir schnell und verständlich geholfen. Man merkt einfach, dass hier Wert auf guten Service gelegt wird. Fühle mich gut betreut – klare Empfehlung!
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Peter Aschoff
April 5, 2026.
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Im Februar habe ich mein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausstatten lassen. Das Team war sehr freundlich, kompetent und hat sich viel Zeit genommen, um meine Fragen zu beantworten. Der Einbau ging reibungslos vonstatten und mir wurde alles detailgetreu erklärt. Auch war es gar kein Problem, dass ich das Fahrzeug erst nach der regulären Öffnungszeit abgeholt habe. Bei Herrn Bastian Schössow und seinem Team fühlt man sich von Anfang an sehr gut aufgehoben. Ich kann die Firma GPS-Watch GmbH uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank und bis zum nächstenmal.
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Ibrahim Al Halabi
März 30, 2026.
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Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit GPS Watch. Besonders hervorheben möchte ich die kompetente und freundliche Beratung durch Herrn Bastian Schössow. Das Gespräch war nicht nur angenehm, sondern auch äußerst informativ – man merkt sofort, dass er über ein tiefes Fachwissen verfügt und genau weiß, wovon er spricht. Er hat sich Zeit genommen, auf meine individuellen Fragen und Bedürfnisse einzugehen und konnte mir alles verständlich erklären. So fühlt man sich als Kunde wirklich gut aufgehoben. Vielen Dank für den tollen Service – ich kann GPS Watch und insbesondere Herrn Schössow absolut weiterempfehlen!

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