Rechtliches zur Ortung
Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme
Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme

Datenschutzkonforme GPS Telematiksysteme
Die Vorteile von GPS-Ortung der Firmenwagen für den Arbeitgeber sind vielfältig. Durch die Ortung lassen sich Standorte schnell ausfindbar machen, sodass Entfernungen leicht berechnet werden können. Zudem kann man flexibel auf spontane Ereignisse reagieren und die Fahrzeuge vor Diebstahl schützen. Arbeitszeiten lassen sich objektiv berechnen und Routen effizienter planen. Doch wenn man die Firmenwagen überwacht, erfolgt gleichzeitig eine Ortung der Mitarbeiter.
Beim Einsatz von Telematik-Systemen mit der Möglichkeit zur GPS-Ortung oder dem Auslesen des Fahrverhaltens müssen deshalb datenschutzrechtliche Aspekte (DSGVO) im Fuhrparkmanagement eingehalten werden. Deshalb sollten sich Arbeitgeber zunächst informieren, was für sie im Rahmen des Möglichen ist.
Grundsätzlich ist es jedem Arbeitgeber erlaubt, seine Fahrzeuge mit Telematiksystemen auszustatten, ohne dass die Einverständniserklärung seiner Mitarbeiter benötigt wird; lediglich ein rechtssicheres Bedürfnis ist hierfür von Nöten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fahrzeuge zur privaten Nutzung mit 1%- Regelung überlassen werden, insbesondere die Vorgaben der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen eingehalten werden. Beim GPS-Tracking handelt es sich schließlich auch um das Sammeln personenbezogener Daten, die gesetzlich geschützt sind. Arbeitnehmer sollten sich zunächst ausführlich mit der Thematik beschäftigen, um Probleme zu vermeiden.
| Fahrzeuge mit 1% Regelung mit Privatnutzung | Fahrzeuge 100 % betrieblich ohne Privatnutzung | |
| Wird eine Einwilligung der Mitarbeiter benötigt? | Ja | Nein |
| Muss man die Mitarbeiter informieren? | Ja | Ja |
| Ist ein Bedürfnis der Datensammlung erforderlich? | Ja | Ja |
| Ist eine Deaktivierung des Gerätes durch Fahrer möglich? | Ja | Nein |
| Ist eine Info durch Aufkleber oder LED am Fahrzeug notwendig? | Ja | Ja |
| Ist eine Fahrzeiterfassung anhand Fahrtenbücher möglich? | Ja | Ja |
| Wann darf geortet werden? | Nur während der Arbeitszeit | 24/7 |
| Hat der Mitarbeiter Einsicht in die gesammelten Daten? | Ja | Nein |


Manchmal ist das Erfassen von Daten für betriebliche Abläufe notwendig. In diesen Fällen besteht das Bedürfnis der Datensammlung. Bei zeitkritischen Fahrten, z.B. dem Transport verderblicher Waren oder aus Sicherheitsgründen, darf ohne telefonische Nachfrage beim Fahrer der aktuelle Standort bestimmt werden. Weitere Gründe sind unter anderem die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Schutz vor Diebstahl von wertvollem Eigentum wie LKW mit Ladung oder Werttransport. Auch die verbesserte Wirtschaftlichkeit kann ein Grund für eine GPS-Überwachung sein. Hierzu zählt zum Beispiel die Erhebung von Dispositionsdaten und Fahrtenbüchern zur Auftragsabwicklung. Der Arbeitgeber muss aber klar darlegen können, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden. Außerdem muss dargestellt werden, wie die anfallenden Daten genutzt und schließlich geschützt werden.
Das Unternehmen muss sich demnach eine Einverständniserklärung beim Arbeitnehmer zur GPS Überwachung einholen. Eine rechtlich wirksame Einwilligung der GPS Überwachung bei auch privat genutzten Dienstwagen muss also die freiwillige Zustimmung glaubhaft versichern. Der genaue Zweck, der Umfang der GPS Überwachung und die Art der Datenverarbeitung muss den Beschäftigten vor der Einwilligung schriftlich dargelegt werden. Außerdem haben Mitarbeitende jederzeit das Recht, sich an den Arbeitgeber zu wenden und die Zustimmung zur GPS Überwachung im Dienstwagen zu widerrufen.
Die Einwilligung zur GPS Überwachung der Firmenwagen muss in Schrift- oder elektronischer Form vorliegen. Mündliche Regelungen gelten in diesem Fall nicht. Eine heimliche Überwachung ist verboten.

Als Arbeitgeber sollte man die Einwilligung bestenfalls direkt im Arbeitsvertrag oder Dienstwagenvereinbarung der Mitarbeiter verankern, sodass nachträgliche Diskussionen vermieden werden können. Auf eine lediglich mündliche Einwilligung sollte man sich aber nicht beschränken.
Damit es nicht im Nachhinein zu Problemen kommt, ist eine schriftliche Dokumentation dieser Vereinbarung sehr nützlich. Gerne stellen wir Ihnen ein Beispielformular für eine Vereinbarung „Information zur Einführung einer GPS-gestützten Fahrzeugortung“ bereit, das Sie downloaden können. Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Sobald Ihnen in Ihrem Betrieb die Einwilligung vorliegt, ist die GPS-Ortung von Firmenwagen zulässig.
Der Einsatz einer GPS-Ortung von Firmenwagen ohne private Nutzung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus zulässig. Arbeitgeber müssen jedoch beachten, dass sie hierfür über die erforderlichen Rechtsgrundlagen und über einen legitimen Zweck verfügen müssen. Sollte sich ein Arbeitgeber nicht sicher sein, ob die GPS-Überwachung der Beschäftigten in Konflikt mit den Grundsätzen personenbezogener Daten treten könnte, empfehlen wir, sich zunächst ausführlich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Dazu können Sie uns einfach anrufen oder das Kontaktformular am Ende der Seite ausfüllen.
Eine komplette Kontrolle ist laut BDSG nicht erlaubt. Auch eine heimliche Überwachung der Mitarbeiter ist grundsätzlich verboten. Durch eine Einwilligung kann man eine GPS-Ortung nur während der Arbeitszeit durchführen, eventuell sogar auf Grundlage einer Einwilligung der Mitarbeiter. Außerdem sind Überwachungen in der Freizeit nicht zulässig. Man sollte darauf achten, dass es eine klare Grenze zwischen Arbeits- und Freizeit gibt. So umgeht man mögliche Konflikte mit Arbeitnehmern und dem Gesetz. Mit den erhobenen Daten muss der Arbeitgeber sorgsam umgehen: Das bedeutet, dass diese nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und geschützt sind. Zuvor sollte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten immer mitteilen, sobald sie überwacht werden.
Wenn der Betrieb ggf. über einen Betriebsrat verfügt, muss dieser von der Einführung der GPS-Überwachung in Kenntnis gesetzt werden. Zusätzlich wird mit diesem eine Betriebsvereinbarung über GPS-Ortung getroffen. In dieser Vereinbarung findet man Inhalte zur Speicherung, Verarbeitung und Auswertung der erhobenen Daten.
Wolfgang NitzOktober 25, 2025. Absolut TOP Firma, immer zu Hilfe bereit , selbst Wochenende gibt es einen Notdienst. Schon bei Rms Hilfe benötigt und jetzt bei GPS Einrichtung. Absolut kompetente Leute sehr aufmerksam . Ich würde nur mehr über diese Firma bestellen. Thomas HenrichOktober 20, 2025. Beratung, Einbau Autoalarm, After-Sale-Service - alles bestens, danke! Benjamin EinfaltSeptember 28, 2025. Hab mir die Ortung für mein Oltimer geholt. Die Beratung und das Angebot war top. Nach Einbau gab es kleine Probleme die man mit dem Service schnell lösen konnte. Seit dem läuft das sehr gut. Kann es nur empfehlen. Da wird Service noch groß geschrieben. Theo BackhausMai 1, 2025. Danke an Herrn Schössow und sein Team für die bereits jahrelange Zusammenarbeit. Extrem freundlich, jederzeit erreichbar, kurze Reaktionszeit, top Aftersales Betreuung und wirtschaftlich! Absolute Weiterempfehlung! Freddy MustermannAugust 7, 2024. 15:29 Uhr online zur Abholung bestellt 15:35 Uhr Telefonanruf "Bestellung zur Abholung bereit" 15:55 Uhr Bestellung abgeholt Schneller geht's nun wirklich nicht. Dazu gab es ein paar Gummibärchen und den Hinweis, dass man sich bei Problemen mit der Installation des mobilen Hotspots gerne telefonisch oder per eMail an sie wenden könne. Die Inbetriebnahme des Teltonika RUT241 ging schnell und einfach, was für die Qualität der vertriebenen Produkte spricht. Ab sofort haben wir einen mobilen Hotspot mit exzellentem Empfang in unserem Wohnwagen. Gerne wieder! Vabro Transpoprte GmbHMai 15, 2024. Ein großes Kompliment an Herrn Schössow und sein GPS-Watch Team. Ein Riesendankeschön für die herausragende Beratung, den erstklassigen Service und die einzigartige technische Hilfestellung. GPS Watch ist der kompetenteste und engagierteste Ortungsdienstanbieter, mit dem wir (Sportwagenvermietung) seither in Kontakt standen. Vielen Dank für die Unterstützung! Liebe Grüße aus Stuttgart VABRO Cars Tobias HummelMai 15, 2024. GPS-Watch ist als Ortungsdienstanbieter nur weiterzuempfehlen Bitte weiter so.... 🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇🥇 ✅Portal Software ✅Hardware ✅Produktauswahl ✅Lieferzeit ✅Antwortzeit ✅Erreichbarkeit ✅Zuverlässigkeit ✅Kompetenz ✅Technische Unterstützung VIELEN DANK ! H TApril 11, 2024. Bei unserer Suche nach einer zuverlässigen Firma für das Thema digitale Fahrtenbücher sind wir auf das Unternehmen GPS Watch gestoßen. Nach einem intensiven Beratungsgespräch über die unterschiedlichen technischen Lösungen. Zu diesem Thema sind wir kurzfristig zu einer Zusammenarbeit gekommen und haben insgesamt sechs Fahrzeuge mit der Technologie ausgestattet. Durch die genaue Erfassung der Fahrtrouten können wir nun genauestens nachvollziehen, wie viel Zeit wir an bestimmten Objekten verbringen, die wir als Hauswart betreuen. Laut den Mitarbeitern sparen wir dadurch erheblich Zeit ein, da niemand mehr die Fahrtenbücher händisch ausfüllen muss. Ich kann die Firma nur jedem empfehlen. Alexander WernerFebruar 6, 2024. Als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht habe ich mit GPS-Watch den optimale Empfehlung für meine Mandanten mit GPS-Ortungsbedürfnisse gefunden. Ob Fahrzeugortung, Personenortung oder Tierortung, GPS-Watch bietet alles aus einer Hand. Die GPS-Geräte sind robust und präzise. Die GPS-Daten sind jederzeit online oder per App abrufbar. Die Preise sind fair und transparent. Die Kundenbetreuung ist erstklassig. GPS-Watch ist ein echter Geheimtipp und die Aufzeichnungen gerichtsverwertbar - erstklassig!Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 34 Bewertungen



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